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Was zahlt Ihre Versicherung?
Ob die Kosten der mobilen Blutentnahme erstattet werden, hängt von Ihrem Versicherungsstatus ab. Hier finden Sie die Wege für gesetzlich Versicherte, Privatversicherte und Selbstzahler, mit Textvorschlägen für Ihr Anschreiben.
Vorgehensweise zur Kostenübernahme
Die Blutentnahme im häuslichen Umfeld mit anschließendem Transport der Proben ins Labor ist als kombinierte Leistung bisher nicht im regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.
1. Einzelfall-Sachleistungsantrag
Beantragen Sie deshalb vor Ihrer Bestellung bei CREASANO die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Dieser Antrag heißt „Einzelfall-Sachleistungsantrag“.
Senden Sie ihn über die App Ihrer Krankenkasse, per E-Mail oder per Post (Kopien). Fügen Sie diese beiden ärztlichen Unterlagen bei:
Einen Laborauftrag (Muster 10) für die erbetenen Laborparameter
Eine Privatverordnung „Mobile Blutentnahme im häuslichen Umfeld inklusive Laborbringdienst“ mit individueller Indikation, dem Grund, warum Sie nicht in die Praxis kommen können, und dem Hinweis, dass die Praxis den Hausbesuch nicht zeitgerecht erbringen kann (siehe Musterverordnung)
Die Verordnung nennt keinen Anbieter. Ihre Krankenkasse hat das Vorrecht, Ihnen im Rahmen des Antrags einen durchführenden Anbieter zu nennen.
2. Selbstbeschaffungsrecht § 13 Abs. 3/3a SGB V
Entscheidet die Krankenkasse nicht fristgerecht oder lehnt sie eine notwendige Leistung zu Unrecht ab, regelt § 13 Abs. 3/3a SGB V, wann Kosten erstattet werden. Einen automatischen Anspruch gibt es nicht.
3. Einzelfall-Kostenerstattungsantrag
Ihre Krankenkasse hat Ihnen nicht rechtzeitig einen passenden Anbieter genannt. Deshalb haben Sie CREASANO selbst beauftragt. Die Blutentnahme wurde durchgeführt und Sie haben die Rechnung bezahlt.
Jetzt beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse die Erstattung der Kosten. Dieser Antrag heißt „Einzelfall-Kostenerstattungsantrag“.
Senden Sie den Antrag über die App Ihrer Krankenkasse, per E-Mail oder per Post (Kopien). Fügen Sie folgende Unterlagen bei:
Rechnung(en)
Zahlungsbeleg, zum Beispiel einen Überweisungsnachweis
Ob Ihre Krankenkasse die Kosten erstattet, entscheidet sie nach Prüfung Ihres Antrags.
Rechnen Sie zunächst mit privater Kostenübernahme. Ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, entscheidet sie im Einzelfall.
In drei Schritten
- 1Einzelfall-Sachleistungsantrag
- Vor der Bestellung bei CREASANO beantragen
- Per App, E-Mail oder Post (Kopien)
- Laborauftrag (Muster 10) und Privatverordnung beifügen
- Ihre Krankenkasse kann einen Anbieter nennen
Textvorschlag für Ihr AnschreibenSehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich einen Einzelfall-Sachleistungsantrag für meinen ärztlichen Laborauftrag Muster 10 und eine Privatverordnung meiner medizinisch notwendigen „Mobilen Blutentnahme im häuslichen Umfeld inklusive Laborbringdienst“.
siehe Anlagen
Mit freundlichen Grüßen
… - 2Selbstbeschaffungsrecht § 13 Abs. 3/3a SGB V
- Kasse entscheidet nicht fristgerecht oder lehnt zu Unrecht ab
- Dann regelt § 13 Abs. 3/3a SGB V die Kostenerstattung
- Kein automatischer Anspruch auf teil- oder komplette Kostenerstattung. Selbstbeteiligung von 5–10 €.
- 3Einzelfall-Kostenerstattungsantrag
- CREASANO selbst beauftragt, Rechnung bezahlt
- Erstattung per App, E-Mail oder Post (Kopien) beantragen
- Rechnung(en) und Zahlungsbeleg beifügen
- Die Kasse entscheidet nach Prüfung
Textvorschlag für Ihr AnschreibenSehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich meinen Einzelfall-Kostenerstattungsantrag zur Kostenübernahme der Rechnung/en gemäß Laborauftrag und privat verordneter „Mobilen Blutentnahme im häuslichen Umfeld inklusive Laborbringdienst“.
Diese Leistungen habe ich gemäß meinem Selbstbeschaffungsrecht § 13 Abs. 3/3a SGB V in Anspruch genommen.
siehe Anlagen
Mit freundlichen Grüßen
…
Pauschalbetrag von 99,00 €
Die Preisbildung orientiert sich an § 6 Abs. 1 GOÄ analog
Die kombinierte Leistung ist nicht als Einzelziffer in der GOÄ abgebildet. Die Abrechnung orientiert sich daher an vergleichbaren ärztlichen Leistungen.
Voraussetzung für die Beauftragung: Laborauftrag und Privatverordnung Ihres behandelnden Arztes. Alternativ stehen die Laborparameter direkt auf der Privatverordnung.
Sie erhalten zwei Privatrechnungen, bezahlen sie wie gewohnt selbst und reichen sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ein.
- Privatrechnung der CREASANO UG für die Blutentnahme
- Privatrechnung des Labors
Rechnen Sie zunächst mit privater Kostenübernahme
Die Erstattung ist nicht garantiert. Sie hängt von Ihrer individuellen Versicherung und Ihrem Tarif ab.
Privat beauftragte Versorgung
Sie benötigen dringend eine zeitgerechte Blutentnahme und haben nicht vor, die Rechnungen zur nachträglichen Erstattung bei Ihrer GKV oder PKV einzureichen? Sie tragen die Kosten selbst. Das ist kein Problem.
Jedoch darf unsere mobile Blutentnahme ausschließlich auf Basis eines ärztlichen Laborauftrags und einer Privatverordnung Ihrer Hausarztpraxis, Facharztpraxis oder Ihres Heilpraktikers erfolgen. Blutentnahmen ohne medizinische Notwendigkeit und Verordnung werden von der CREASANO UG nicht vermittelt.
Sie könnten auch das „Direktlabor“ nutzen
Viele Patienten wissen nicht, dass es auch sogenannte Direktlabore gibt. In diesen Laboren ist es möglich, auch ohne ärztliche Verordnung vom eigenen Hausarzt oder Facharzt einen Termin zu vereinbaren und vor Ort eine Blutentnahme und die Labor-Ergebnisse zu erhalten.
Ein bekanntes Direktlabor ist beispielsweise das Labor Staber. Aber auch viele andere Labore bieten inzwischen diesen Service an. Informieren Sie sich einfach auf deren Webseiten oder rufen Sie dort an.
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