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Ärzte . Heilpraktiker . Patienten

Bestellen Sie Blutentnehmer zum Patienten nach Hause, direkt von Ihrem PC, Tablet oder Handy.

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Leistungen

Patienten erhalten eine bessere medizinische Versorgung, wenn es dringlich ist.

Für immobile oder bettlägerige Patientinnen und Patienten, für Personen mit Pflegegrad 3 bis 5 oder vergleichbaren Mobilitätseinschränkungen sowie für prä- und postoperative Patientinnen und Patienten mit zeitkritischem Laborbedarf, wenn ein Praxisbesuch oder Transport medizinisch nicht zumutbar ist.

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Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten.
Kooperierende Labore stellen ihre Leistungen separat und GOÄ-konform in Rechnung.
Je nach Versicherungsstatus ist eine Kostenerstattung möglich oder nicht.

Gesetzlich Versicherte

Die Creasano Mobile Blutentnahme ist eine innovative, kombinierte Versorgungsleistung (keine klassische EBM‑Einzelleistung). Sie kombiniert mobile Blutentnahme unter ärztlicher Delegation, Probenlogistik sowie Labordiagnostik und ‑übermittlung zu einem integrierten Gesamtprozess. Sie ist insbesondere dann erforderlich und verordnungsfähig, wenn a) eine zeitgerechte Blutentnahme in der Arztpraxis nicht möglich ist, b) Hausbesuche nicht angeboten werden oder c) ein Praxisbesuch per Krankenfahrt gesundheitlich nicht möglich oder ein Krankentransport medizinisch unzumutbar, risikobehaftet oder unverhältnismäßig wäre. Dies betrifft insbesondere Patientinnen und Patienten mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 3 bis 5 oder vergleichbaren schweren funktionellen Einschränkungen, etwa mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“. Der behandelnde Hausarzt oder Facharzt kann in diesen Fällen die medizinische Notwendigkeit feststellen und die kombinierte Versorgungsleistung „Mobile Blutentnahme“, ärztlich delegiert, zur Durchführung einer Blutentnahme im häuslichen Umfeld inklusive Laborauftrag und Laborbringdienst per Privatverordnung auf Privatrezept verordnen. Dies führt zu einer Einzelfall‑Kostenerstattungsberechtigung nach § 13 Absatz 3 SGB V. Da diese kombinierte Versorgungsleistung noch nicht im EBM‑Leistungskatalog für gesetzlich Versicherte enthalten ist, gehört sie nicht zur GKV‑Regelversorgung. Eine automatische Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte ist daher derzeit nicht möglich. Gemäß § 13 Absatz 3 SGB V haben Versicherte jedoch ein Selbstbeschaffungsrecht, wenn die Leistung nicht rechtzeitig verfügbar ist – etwa weil Ihre Arztpraxis keine Hausbesuche zur Blutentnahme anbietet oder Sie mobilitätseingeschränkt sind. Es genügt bereits, wenn eines dieser Kriterien erfüllt ist. Einzelfall-Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V bedeutet für Sie konkret: Sie beauftragen die kombinierte Leistung „Mobile Blutentnahme“ bei uns hier online auf www.creasano.de, nachdem Sie von Ihrem Arzt eine ärztliche Privatverordnung dafür erhalten haben (siehe „Musterverordnung“). Die Abrechnung der kombinierten Leistung „Mobile Blutentnahme“ erfolgt direkt mit Ihnen, Sie erhalten eine Creasano‑Rechnung, sowie eine separate Laborrechnung gemäß GOÄ. Beide Rechnungen (jeweils mit Zahlungsnachweis/Quittung) können Sie zusammen mit Ihrer ärztlichen Privatverordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Einzelfall‑Kostenerstattungsprüfung einreichen. Eine Erstattung erfolgt nicht pauschal, sondern immer im Rahmen der individuellen Einzelfallprüfung – es besteht also kein automatischer Anspruch auf eine vollständige oder anteilige Erstattung der Rechnung der Creasano UG und der gesonderten Rechnung des Labors. § Rechtslage und Praxis: Rechtlich haben Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen gute Argumente. In der Praxis lehnen Krankenkassen innovative, kombinierte Leistungen jedoch häufig zunächst ab – auch bei klarer Rechtslage. Dies ist meist automatisierten, maschinellen Prüfverfahren geschuldet. Im Widerspruch mit der Bitte um erneute Prüfung auf Erstattungsberechtigung gemäß § 13 Absatz 3 SGB V sind die Erfolgsaussichten erfahrungsgemäß deutlich besser. Unsere Empfehlung: Rechnen Sie zunächst mit privater Kostenübernahme und nutzen Sie die Erstattungsmöglichkeit als zusätzliche Chance. Bei einer Ablehnung unterstützen wir Sie gerne aktiv mit Argumentationshilfen, die konkret auf die Ablehnungsgründe Ihrer Krankenkasse eingehen. Ihre Argumentation gegenüber der Krankenkasse stützt sich vor allem auf die ärztliche Verordnung und die gesetzlichen Regelungen zur Einzelfall‑Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V. Die Creasano-Dienstleistung einer "Mobile Blutentnahme" ist Teil des bundesgeförderten Marktreife-Projekts ‚MobilBloodCare‘ zur Entwicklung einer digitalen Serviceplattform; weitere Informationen finden Sie unter www.creasano.de/ueberuns. Die im Rahmen des IGP‑Programms geförderte Plattformentwicklung zeigt zusätzlich, dass es sich um ein innovatives, strukturiertes Versorgungsangebot handelt und kann Ihre Position im Erstattungsverfahren stärken. Hinweis: Eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse für eine Einzelfall‑Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V ist rechtlich nicht zwingend erforderlich. Eine freiwillige Vorabklärung kann jedoch Ihre Planungssicherheit erhöhen. Abrechnungshinweis: Die unter ärztlicher Leitung erbrachten Leistungen sind medizinisch indizierte, diagnostische Heilbehandlungen und gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die Rechnungs‑Preisbildung orientiert sich gemäß § 6 Absatz 1 GOÄ analog an Art, Umfang und Zeitaufwand vergleichbarer ärztlicher Leistungen. Die Laborrechnung erfolgt separat durch das Labor gemäß GOÄ. Eine Übersicht üblicher Laborpreise finden Sie unter: https://www.meindirektlabor.de/ueber-uns/preisliste/standort/labor-muenchen/

Privat Versicherte

Die Creasano Mobile Blutentnahme ist eine innovative, kombinierte Versorgungsleistung (keine klassische GOÄ‑Einzelleistung). Sie kombiniert mobile Blutentnahme unter ärztlicher Delegation, Probenlogistik und Labordiagnostik zu einem integrierten Gesamtprozess. Sie kann auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung im Rahmen der freien privatärztlichen Behandlung in Anspruch genommen werden, wenn die Leistung nicht in der Praxis des behandelnden Arztes erbracht werden kann oder soll. Dies betrifft insbesondere Patientinnen und Patienten bei denen: - eine zeitgerechte Blutentnahme in der Arztpraxis nicht möglich ist - Hausbesuche nicht angeboten werden - ein Transport medizinisch unzumutbar, risikobehaftet, zeitlich ungeeignet oder unverhältnismäßig wäre - dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt - Pflegegrad 3 bis 5 besteht - vergleichbare schwere funktionelle Einschränkungen gegeben sind Ärztliche Verordnung: Der behandelnde Hausarzt oder Facharzt kann die medizinische Notwendigkeit feststellen und die mobile Blutentnahme auf Privatrezept ärztlich verordnen. Verordnete Leistung: "Ärztlich angeordnete mobile Blutentnahme im häuslichen Umfeld mit delegierter Durchführung, integrierter Probenlogistik und externer Labordiagnostik, medizinisch indiziert aufgrund [Begründung]. Erbetene Laborparameter: [z.B. Blutbild, GOT, GPT, ...]" Abrechnung und Kostenerstattung: Die Abrechnung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 GOÄ (analog), da diese kombinierte Versorgungsleistung nicht als Einzelziffer im GOÄ-Katalog abgebildet ist. Sie erhalten: - Eine Rechnung von Creasano für die mobile Blutentnahme gemäß § 6 Abs. 1 GOÄ (analog) - Eine separate Laborrechnung gemäß GOÄ Beide Rechnungen reichen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung ein. Die Erstattung erfolgt in der Regel problemlos im Rahmen Ihres Versicherungstarifs. Abrechnungshinweis: Die unter ärztlicher Leitung erbrachten Leistungen sind medizinisch indizierte diagnostische Heilbehandlungen und gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die Preisbildung orientiert sich an Art, Umfang und Zeitaufwand vergleichbarer ärztlicher Leistungen gemäß § 6 Abs. 1 GOÄ analog. Die Laborrechnung erfolgt separat durch das Labor gemäß GOÄ. Eine Übersicht üblicher Laborpreise finden Sie unter: https://www.meindirektlabor.de/ueber-uns/preisliste/standort/labor-muenchen/ Die hierfür eingesetzte digitale Serviceplattform wird im Rahmen des IGP‑Programms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gefördert. Die privatärztliche Leistungserbringung und damit verbundene Abrechnung erfolgen unabhängig von dieser Förderung nach GOÄ und GOÄ (analog).

Selbstzahlerleistung und privat beauftragte Versorgung (Direktlabor)

Die Creasano Mobile Blutentnahme ist eine privat beauftragbare medizinische Dienstleistung zur Durchführung von ambulanten Blutentnahmen im häuslichen Umfeld oder an einem vom Patienten gewünschten Ort. Der Patient beauftragt die Leistung selbst. Die Inanspruchnahme erfolgt unabhängig von einer organisatorischen Anbindung an eine bestimmte Hausarzt- oder Facharztpraxis und ersetzt keine ärztliche Behandlung. Ärztliche Leitung und medizinische Verantwortung: Die Creasano UG arbeitet unter ärztlicher Leitung. Diese ist verantwortlich für die medizinische Qualitätssicherung, die fachliche Aufsicht sowie die ordnungsgemäße Delegation der beauftragten Leistungen. Die Durchführung der Blutentnahme erfolgt nach ärztlicher Prüfung und Indikationsstellung. Vorbekannte Diagnosen und Befunde des Patienten werden hierbei berücksichtigt. Ärztliche Verordnung: Eine ärztliche Privatverordnung wird ausgestellt, wenn nach ärztlicher Prüfung eine medizinische Indikation vorliegt. Die Indikationsstellung erfolgt nach den Regeln der ärztlichen Sorgfaltspflicht und kann, sofern medizinisch vertretbar, auch im Rahmen einer Fernbehandlung erfolgen. Zielgruppe und Versorgungskontext: Die Creasano Mobile Blutentnahme kann von gesundheitsbewussten Bürgerinnen und Bürgern, Patientinnen und Patienten sowie Selbstzahlern außerhalb der klassischen Regelversorgung in Anspruch genommen werden. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn eine zeitgerechte Versorgung über das reguläre Vertragsarztsystem nicht möglich ist oder wenn die mobile Durchführung der Blutentnahme medizinisch, zeitlich oder risikobezogen sinnvoller ist. Abrechnung und Kostenerstattung: Die Leistung wird vom Patienten selbst beauftragt und direkt mit dem Patienten abgerechnet. Eine Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen richtet sich nach den jeweiligen individuellen Tarifbedingungen. Für gesetzlich Versicherte kann eine Erstattung im Einzelfall nach Einzelfall-Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V geprüft werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es besteht kein automatischer Anspruch auf Kostenübernahme. Preisbildung und Umsatzsteuer: Die abgerechneten Leistungen stellen medizinisch indizierte diagnostische Heilbehandlungen dar und dienen der medizinischen Abklärung. Sie sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Da diese kombinierte Versorgungsleistung weder im EBM noch in der GOÄ als Einzelleistung abgebildet ist, orientiert sich die Preisbildung an Art, Umfang und Zeitaufwand vergleichbarer ärztlicher Leistungen gemäß § 6 Abs. 1 GOÄ analog. Laborleistungen: Die Laborrechnung erfolgt separat durch das Labor gemäß GOÄ. Eine Übersicht üblicher Laborpreise finden Sie unter: https://www.meindirektlabor.de/ueber-uns/preisliste/standort/labor-muenchen/

Ärztliche Musterverordnung auf Privatrezept für "Mobile Blutentnahme"

PRIVATREZEPT Datum: __.__.20__ Patient: Name, Vorname: ________________________________________________ Straße: _______________________________________________________ PLZ / Ort: ____________________________________________________ Geb. am: ________________ GKV: □ PKV: □ SZ: □ Indikation: _______________________________________________________________ _______________________________________________________________ Auftrag: Mobile Blutentnahme „MobilBloodCare", unter ärztlicher Leitung. Besuch im häuslichen Umfeld zur venösen Blutentnahme mit anschließender Probenlogistik und digitaler Befundübermittlung. Erbetene Laborparameter: _______________________________________________________________ (z.B. Großes Blutbild, Na, K, Kreatinin, GOT, GPT, GGT) Begründung: Verordnung erfolgt unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12 SGB V). Zutreffendes bitte ankreuzen (mindestens eines): ☐ Multimorbidität mit eingeschränkter Belastbarkeit ☐ Dauerhafte Mobilitätseinschränkung (Pflegegrad 3–5) ☐ Schwerbehinderte mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ ☐ Rollstuhlpflichtigkeit und/oder fehlender barrierefreier Praxiszugang ☐ Fehlende Hausbesuchsangebote der Praxis für Blutentnahmen ☐ Zeitgerechter Hausbesuch in der Praxis nicht möglich Unterschrift / Stempel Arzt: _______________________________________________________________

Hinweise für Patienten: Gesetzlich Versicherte (GKV): Diese Verordnung berechtigt zur Inanspruchnahme der mobilen Blutentnahme bei Creasano. Die Abrechnung erfolgt zunächst direkt mit Ihnen. Sie können beide Rechnungen (Creasano + Labor) zusammen mit dieser Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Einzelfall-Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V einreichen. Eine Erstattung erfolgt im Einzelfall – bei Ablehnung unterstützen wir Sie gerne im Widerspruchsverfahren. Privatversicherte (PKV): Diese Verordnung berechtigt zur Inanspruchnahme der mobilen Blutentnahme bei Creasano. Die Abrechnung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 GOÄ (analog), da diese kombinierte Versorgungsleistung nicht als Einzelziffer im GOÄ-Katalog abgebildet ist. Reichen Sie beide Rechnungen (Creasano + Labor) bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung ein. Selbstzahler: Diese Verordnung berechtigt zur Inanspruchnahme der mobilen Blutentnahme bei Creasano. Die Abrechnung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 GOÄ (analog) direkt mit Ihnen als Selbstzahlerleistung. Creasano UG | Mobile Blutentnahme unter ärztlicher Leitung von Dr. Dr. med. Richard Westhaus, Internist & Radiologe. Die Entwicklung der zugrunde liegenden digitalen Serviceplattform ‚MobilBloodCare‘ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen des IGP‑Programms gefördert.

So funktioniert's
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Unser Team

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Wolfgang F. Mosebach
CEO | Gründer | E-Health-Pionier

Strategie & operative Führung

Gesundheitsjournalist & Chefredakteur

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