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Ärzte . Heilpraktiker . Patienten

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Privat . Heim . Firma

Leistungen

Patienten erhalten eine bessere medizinische Versorgung, wenn es dringlich ist.

Für immobile oder bettlägerige Patientinnen und Patienten, für Personen mit Pflegegrad 3 bis 5 oder vergleichbaren Mobilitätseinschränkungen sowie für prä- und postoperative Patientinnen und Patienten mit zeitkritischem Laborbedarf, wenn ein Praxisbesuch oder Transport medizinisch nicht zumutbar ist.

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Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten.
Kooperierende Labore stellen ihre Leistungen separat und GOÄ-konform in Rechnung.
Je nach Versicherungsstatus ist eine Kostenerstattung möglich oder nicht.

Gesetzlich Versicherte

Die Creasano Mobile Blutentnahme ist eine staatlich geförderte, neue kombinierte Versorgungsleistung (keine klassische EBM-Einzelleistung). Sie kombiniert mobile Blutentnahme unter ärztlicher Delegation, Probenlogistik und Labordiagnostik & - übermittlung zu einem integrierten Gesamtprozess. Sie wird eingesetzt, wenn eine zeitgerechte Blutentnahme in der Arztpraxis nicht möglich ist, Hausbesuche nicht angeboten werden oder ein Transport medizinisch unzumutbar, risikobehaftet oder unverhältnismäßig wäre. Dies betrifft insbesondere Patientinnen und Patienten mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 3 bis 5 oder vergleichbaren schweren funktionellen Einschränkungen, etwa mit den Merkzeichen „aG", „Bl" oder „H". Der behandelnde Hausarzt oder Facharzt kann in diesen Fällen die medizinische Notwendigkeit feststellen und die mobile Blutentnahme auf Privatrezept ärztlich verordnen. Einzelfall-Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V: Da diese neue Versorgungsform nicht im EBM enthalten ist, gehört sie nicht zur GKV-Regelversorgung. Eine automatische Abrechnung über die Versichertenkarte ist daher nicht möglich. Gemäß § 13 Abs. 3 SGB V haben Sie jedoch ein Selbstbeschaffungsrecht, wenn die Leistung nicht rechtzeitig verfügbar ist – etwa weil Ihre Arztpraxis keine Hausbesuche zur Blutentnahme anbietet oder Sie mobilitätseingeschränkt sind. Es genügt bereits, wenn eines dieser Kriterien erfüllt ist. Das bedeutet konkret: - Sie beauftragen die Leistung online selbst nach ärztlicher Verordnung - Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen (Creasano-Rechnung + separate Laborrechnung gemäß GOÄ) - Beide Rechnungen können Sie zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen - Die staatliche Förderung durch das BMWE und die ärztliche Verordnung unterstützen Ihre Argumentation - Eine Erstattung erfolgt nicht pauschal, sondern im Einzelfall – es besteht kein automatischer Anspruch *Rechtslage vs. Praxis: Rechtlich haben Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen gute Argumente. In der Praxis lehnen Krankenkassen innovative Leistungen jedoch häufig zunächst ab – auch bei klarer Rechtslage. Im Widerspruchsverfahren sind die Erfolgsaussichten dann deutlich besser. Unsere Empfehlung: Rechnen Sie zunächst mit privater Kostenübernahme und nutzen Sie die Erstattungsmöglichkeit als zusätzliche Chance. Bei Ablehnung unterstützen wir Sie gerne mit Argumentationshilfen. Hinweis: Eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse für eine Einzelfall-Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V ist rechtlich nicht zwingend erforderlich. (Eine freiwillige Vorabklärung kann aber Planungssicherheit schaffen.) Abrechnungshinweis: Die unter ärztlicher Leitung erbrachten Leistungen sind medizinisch indizierte diagnostische Heilbehandlungen und gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die Preisbildung orientiert sich gemäß § 6 Abs. 1 GOÄ analog an Art, Umfang und Zeitaufwand vergleichbarer ärztlicher Leistungen. Die Laborrechnung erfolgt separat durch das Labor gemäß GOÄ. Eine Übersicht üblicher Laborpreise finden Sie unter: https://www.meindirektlabor.de/ueber-uns/preisliste/standort/labor-muenchen/

Privat Versicherte

Die Creasano Mobile Blutentnahme ist eine staatlich geförderte, neue kombinierte Versorgungsleistung (keine klassische GOÄ-Einzelleistung). Sie kombiniert mobile Blutentnahme unter ärztlicher Delegation, Probenlogistik und Labordiagnostik zu einem integrierten Gesamtprozess. Sie kann auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung im Rahmen der freien privatärztlichen Behandlung in Anspruch genommen werden, wenn die Leistung nicht in der Praxis des behandelnden Arztes erbracht werden kann oder soll. Dies betrifft insbesondere Patientinnen und Patienten bei denen: - eine zeitgerechte Blutentnahme in der Arztpraxis nicht möglich ist - Hausbesuche nicht angeboten werden - ein Transport medizinisch unzumutbar, risikobehaftet, zeitlich ungeeignet oder unverhältnismäßig wäre - dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt - Pflegegrad 3 bis 5 besteht - vergleichbare schwere funktionelle Einschränkungen gegeben sind Ärztliche Verordnung: Der behandelnde Hausarzt oder Facharzt kann die medizinische Notwendigkeit feststellen und die mobile Blutentnahme auf Privatrezept ärztlich verordnen. Verordnete Leistung: "Ärztlich angeordnete mobile Blutentnahme im häuslichen Umfeld mit delegierter Durchführung, integrierter Probenlogistik und externer Labordiagnostik, medizinisch indiziert aufgrund [Begründung]. Erbetene Laborparameter: [z.B. Blutbild, GOT, GPT, ...]" Abrechnung und Kostenerstattung: Die Abrechnung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 GOÄ (analog), da diese kombinierte Versorgungsleistung nicht als Einzelziffer im GOÄ-Katalog abgebildet ist. Sie erhalten: - Eine Rechnung von Creasano für die mobile Blutentnahme gemäß § 6 Abs. 1 GOÄ (analog) - Eine separate Laborrechnung gemäß GOÄ Beide Rechnungen reichen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung ein. Die Erstattung erfolgt in der Regel problemlos im Rahmen Ihres Versicherungstarifs. Abrechnungshinweis: Die unter ärztlicher Leitung erbrachten Leistungen sind medizinisch indizierte diagnostische Heilbehandlungen und gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die Preisbildung orientiert sich an Art, Umfang und Zeitaufwand vergleichbarer ärztlicher Leistungen gemäß § 6 Abs. 1 GOÄ analog. Die Laborrechnung erfolgt separat durch das Labor gemäß GOÄ. Eine Übersicht üblicher Laborpreise finden Sie unter: https://www.meindirektlabor.de/ueber-uns/preisliste/standort/labor-muenchen/

Selbstzahlerleistung und privat beauftragte Versorgung (Direktlabor)

Die Creasano Mobile Blutentnahme ist eine privat beauftragbare medizinische Dienstleistung zur Durchführung von ambulanten Blutentnahmen im häuslichen Umfeld oder an einem vom Patienten gewünschten Ort. Der Patient beauftragt die Leistung selbst. Die Inanspruchnahme erfolgt unabhängig von einer organisatorischen Anbindung an eine bestimmte Hausarzt- oder Facharztpraxis und ersetzt keine ärztliche Behandlung. Ärztliche Leitung und medizinische Verantwortung: Die Creasano UG arbeitet unter ärztlicher Leitung. Diese ist verantwortlich für die medizinische Qualitätssicherung, die fachliche Aufsicht sowie die ordnungsgemäße Delegation der beauftragten Leistungen. Die Durchführung der Blutentnahme erfolgt nach ärztlicher Prüfung und Indikationsstellung. Vorbekannte Diagnosen und Befunde des Patienten werden hierbei berücksichtigt. Ärztliche Verordnung: Eine ärztliche Privatverordnung wird ausgestellt, wenn nach ärztlicher Prüfung eine medizinische Indikation vorliegt. Die Indikationsstellung erfolgt nach den Regeln der ärztlichen Sorgfaltspflicht und kann, sofern medizinisch vertretbar, auch im Rahmen einer Fernbehandlung erfolgen. Zielgruppe und Versorgungskontext: Die Creasano Mobile Blutentnahme kann von gesundheitsbewussten Bürgerinnen und Bürgern, Patientinnen und Patienten sowie Selbstzahlern außerhalb der klassischen Regelversorgung in Anspruch genommen werden. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn eine zeitgerechte Versorgung über das reguläre Vertragsarztsystem nicht möglich ist oder wenn die mobile Durchführung der Blutentnahme medizinisch, zeitlich oder risikobezogen sinnvoller ist. Abrechnung und Kostenerstattung: Die Leistung wird vom Patienten selbst beauftragt und direkt mit dem Patienten abgerechnet. Eine Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen richtet sich nach den jeweiligen individuellen Tarifbedingungen. Für gesetzlich Versicherte kann eine Erstattung im Einzelfall nach Einzelfall-Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V geprüft werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es besteht kein automatischer Anspruch auf Kostenübernahme. Preisbildung und Umsatzsteuer: Die abgerechneten Leistungen stellen medizinisch indizierte diagnostische Heilbehandlungen dar und dienen der medizinischen Abklärung. Sie sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Da diese kombinierte Versorgungsleistung weder im EBM noch in der GOÄ als Einzelleistung abgebildet ist, orientiert sich die Preisbildung an Art, Umfang und Zeitaufwand vergleichbarer ärztlicher Leistungen gemäß § 6 Abs. 1 GOÄ analog. Laborleistungen: Die Laborrechnung erfolgt separat durch das Labor gemäß GOÄ. Eine Übersicht üblicher Laborpreise finden Sie unter: https://www.meindirektlabor.de/ueber-uns/preisliste/standort/labor-muenchen/

Ärztliche Musterverordnung auf Privatrezept für "Mobile Blutentnahme"

Ärztliche Verordnung für Creasano Mobile Blutentnahme Versichertenstatus (bitte ankreuzen): ☐ Gesetzlich versichert (GKV) – Einzelfall-Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V ☐ Privatversichert (PKV) – Abrechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOÄ (analog) ☐ Selbstzahler – Direktabrechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOÄ (analog) Verordnete Leistung: Ärztlich angeordnete mobile Blutentnahme im häuslichen Umfeld mit delegierter Durchführung, integrierter Probenlogistik und externer Labordiagnostik. Medizinische Indikation: ☐ Abklärung bekannter Beschwerden ☐ Abklärung unbestimmter Beschwerden ICD-10: R53.8 - Sonstige Müdigkeit und Ermüdung | R68.8 - Sonstige näher bezeichnete Allgemeinsymptome | Z71.1 - Inanspruchnahme des Gesundheitswesens wegen Sorge um Gesundheitszustand ☐ Routinekontrolle bei chronischer Erkrankung (z.B. Diabetes, Schilddrüse) ☐ Verlaufskontrolle unter Medikation ☐ Präoperative Diagnostik ☐ Präventive Diagnostik / Check-up ☐ Wunschleistung des Patienten ☐ Sonstige: _________________________________________________ Begründung für mobile Entnahme, ambulant: (Wichtig für GKV-Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V – mindestens ein Kriterium ankreuzen) ☐ Dauerhafte Mobilitätseinschränkung (Pflegegrad: _____) ☐ Gehunfähigkeit / außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG) ☐ Rollstuhlpflichtigkeit und/oder fehlender barrierefreier Praxiszugang ☐ Fehlende Hausbesuchsangebote der Praxis für Blutentnahmen ☐ Medizinisch unzumutbares Transportrisiko ☐ Schwere Behinderung (Merkzeichen Bl / H) ☐ Medizinisch indizierte Schonung / Bettruhe ☐ Zeitliche Gründe / berufliche Unabkömmlichkeit ☐ Sonstige: _________________________________________________ Erbetene Laborparameter: (z.B. Blutbild, GOT, GPT, Gamma-GT, Kreatinin, GFR, TSH, HbA1c, CRP, Vitamin D, Ferritin, ...) Datum: ________________ Arzt-Stempel & Unterschrift:

Hinweise für Patienten: Gesetzlich Versicherte (GKV): Diese Verordnung berechtigt zur Inanspruchnahme der mobilen Blutentnahme bei Creasano. Die Abrechnung erfolgt zunächst direkt mit Ihnen. Sie können beide Rechnungen (Creasano + Labor) zusammen mit dieser Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Einzelfall-Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V einreichen. Eine Erstattung erfolgt im Einzelfall – bei Ablehnung unterstützen wir Sie gerne im Widerspruchsverfahren. Privatversicherte (PKV): Diese Verordnung berechtigt zur Inanspruchnahme der mobilen Blutentnahme bei Creasano. Die Abrechnung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 GOÄ (analog), da diese kombinierte Versorgungsleistung nicht als Einzelziffer im GOÄ-Katalog abgebildet ist. Reichen Sie beide Rechnungen (Creasano + Labor) bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung ein. Selbstzahler: Diese Verordnung berechtigt zur Inanspruchnahme der mobilen Blutentnahme bei Creasano. Die Abrechnung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 GOÄ (analog) direkt mit Ihnen als Selbstzahlerleistung. Creasano UG | Mobile Blutentnahme unter ärztlicher Leitung von Dr. Dr. med. Richard Westhaus, Internist & Radiologe Staatlich gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

So funktioniert's
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Unser Team

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Wolfgang F. Mosebach
CEO | Gründer | E-Health-Pionier

Strategie & operative Führung

Gesundheitsjournalist & Chefredakteur

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